1. Die Ausgabe der CityCard stellt ein Angebot zur Teilnahme an unserem Gutscheinprogramm dar. Vertragspartner ist Gewerbeverein Neckarsulm e.V., Geschäftsstelle: Gottlob-Banzhaf-Str. 18, 74172 Neckarsulm. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen geschäftsfähigen Personen. Durch Nutzung der Kundenkarte akzeptieren Sie unser Vertragsangebot und die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
  2. Die Gutscheinkarte berechtigt Sie an unserem Gutscheinprogramm teilzunehmen. Sie können die Gutscheinkarte in teilnehmenden Akzeptanzstellen mit einem Betrag Ihrer Wahl bis maximal 200 EUR aufladen (Prepaid-Guthaben). Der Betrag auf der Gutscheinkarte kann dann in teilnehmenden Akzeptanzstellen zur Zahlung Ihrer Einkäufe verwendet werden.
  3. Bei besonderen Verkaufsaktionen (wie bspw. die Einführung der CityCard) bieten wir über das Prepaid Guthaben hinaus einen Bonus zur Verkaufsförderung an (Bonusguthaben). Ein Rechtsanspruch auf die Gutschrift eines Bonus besteht dabei jedoch nicht. Insbesondere sind wir berechtigt die Verkaufaktion jederzeit zu beenden. Ein einmal gutgeschriebener Bonus bleibt jedoch bestehen.
  4. Eine Barauszahlung des Bonus-Guthabens und des Prepaid-Guthabens ist ausgeschlossen. Eine Verzinsung findet nicht statt.
  5. Die Karte kann nur in teilnehmenden Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Eine Übersicht über teilnehmende Akzeptanzstellen finden Sie unter neckarsulm-erleben.de/citycard-neckarsulm
  6. Beim Einkauf wird das Pre-Paid-Guthaben vorrangig vor dem Bonus-Guthaben verwendet. Reicht das Guthaben auf der Karte zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so können Sie den verbleibenden Betrag mit den zugelassenen gesetzlichen Zahlungsmitteln begleichen.
  7. Die Gutscheinkarte ist nicht mit anderen Rabatten Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Akzeptanzstelle.
  8. Bei Verlust der Gutscheinkarte übernehmen wir keine Haftung für deren Einsatz durch Dritte. Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, sind Sie verpflichtet die Gutscheinkarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren.
  9. Sofern tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht begründen, dass die Kundenkarte missbräuchlich genutzt oder sonst ein wichtiger Grund (Hausverbot in einem Geschäft, erschleichen von geldwerten Vorteilen) vorliegt, sind wir berechtigt die Kundenkarte zu sperren und diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  10. Das PrePaid-Guthaben und das Bonusguthaben auf der Gutscheinkarte unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt ab dem Tage der letzten getätigten Transaktion. Wird zwischenzeitlich eine neue Transaktion getätigt, so beginnt die Verjährungsfrist erneut. Nicht mehr genutzte Karten werden 3 Jahren nach der letzten Transaktion gesperrt und ein noch vorhandenes Guthaben verfällt.
  11. Wir behalten uns das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nach billigem Ermessen zu ändern. Die Änderungen werden durch Aushang oder durch Veröffentlichung auf unserer Homepage unter www.neckarsulm-erleben.de/citycard-neckarsulm zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn Sie die Gutscheinkarte nach Änderung und Bekanntgabe weiterhin nutzen.
  12. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.
  13. Unsere Datenschutzhinweise zu Ihrer Kundenkarten finden Sie unter www.neckarsulm-erleben.de/citycard-neckarsulm.